Hören Sie rein in das Jahresgespräch mit Präsidentin Nathalie Barthoulot, blicken Sie in die Quartale zurück und hinein in unsere Fachbereiche sowie die Aktivitäten 2023 der SODK.
Kein grosser Wurf, dafür kleinere Drehungen an relevanten Stellschrauben
Das Jahr 2023 stellte uns nochmals vor ganz besondere Herausforderungen, insbesondere im Asylbereich: Als wir im Frühling 2023, nach einem Jahr Ukraine-Krise, glaubten, den Umgang mit Personen im Schutzstatus einigermassen zu beherrschen, als die Abläufe endlich eingespielt waren und wir erleichtert aufatmeten, bahnte sich bereits die nächste Anspannung an. Im regulären Asylverfahren begannen die Zahlen ab Frühsommer stetig anzusteigen, mit enormen Spitzen im Herbst. Kantone wie Bund wussten teils nicht mehr, woher Plätze, Personal sowie die nötige Energie herzunehmen, um eine adäquate Aufnahme der Menschen gewährleisten zu können. Schliesslich konnten diese Plätze dank der Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure und insbesondere mit Hilfe der Armee gefunden werden. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Empfangsstellen, in den Gemeinde- und Kantonsverwaltungen, im Generalsekretariat der SODK und der KKJPD sowie in der Bundesverwaltung persönlich zu danken, die während des ganzen Jahres stark gefordert waren, um diese wichtige Arbeit zu leisten.
Mir scheint, als habe das Asyldossier überall so viel Platz eingenommen, dass wenig Energie blieb für die anderen, ebenso relevanten Dossiers der Sozial- und Gesellschaftspolitik. Immerhin gelangen kleine und wichtige Schritte, was ich mit Freude registriere. So haben sowohl die SODK als auch das eidg. Parlament eine Überprüfung des Assistenzbeitrags für Menschen mit Behinderung angestossen, die AHV-Hilfsmittel sollen jenen der IV angepasst werden und das Parlament (wieder im Einklang mit der SODK) stösst eine Reform der Hilflosenentschädigung an. Darüber hinaus wurden die Arbeiten im Zusammenhang mit der Einrichtung einer Opferhilfe-Telefonnummer aufgenommen. Schliesslich verabschiedete der Bundesrat eine neue Berechnung zur verbleibenden Erwerbsmöglichkeit von Personen mit IV, was deren Rente erhöht.
All diese Projekte mögen Aussenstehenden technisch und fast kleinlich erscheinen. Aber sie schliessen wichtige Lücken und bringen deshalb für die betroffenen Personen eine grosse Erleichterung. Allerdings benötigt unser Sozialsystem tiefergreifende Reformen, um auch den künftigen Generationen die notwendige Absicherung zu gewährleisten, gerade in der Altersvorsorge: Der Bund muss bis Ende 2026 eine weiterreichende AHV-Reform zimmern und die Reform der beruflichen Vorsorge gelangt im Herbst 2024 an die Urne.
Angesichts des grossen Spardrucks beim Bund ist es keine leichte Aufgabe, die Sozial- und Gesellschaftspolitik in den nächsten Jahren weiterzuentwickeln. Wir bleiben trotzdem am Ball, denn wir sind überzeugt, dass die Schweiz nur dann gedeihen kann, wenn die Segregation nicht weiter anwächst. Es ist unsere Aufgabe dies zu gewährleisten.