Asyl bleibt auch in herausfordernden Zeiten eine Verbundaufgabe

Das grosse Thema im Jahr 2023 blieb die Unterbringung: Angesichts der hohen Asylgesucheingänge sowie der Zugänge im Status S hatten Bund, Kantone, Städte wie Gemeinden Mühe, genügend Plätze zu finden, um die Menschen in Würde aufzunehmen. Die Herausforderung war so gross, dass darob der Vorteil des neuen Asylgesetzes – die Verfahrensbeschleunigung – praktisch verspielt wurde.

Jris Bischof
Jris Bischof Fachbereichsleiterin

Nebst den weiterhin beständigen Anträgen auf Status S nahmen ab Frühsommer auch die Gesuche im regulären Asylsystem spürbar zu.

Sicherstellung Unterbringungskapazität

Um dem im Herbst erwarteten Höhepunkt an Asylgesuchen zu begegnen und vorzeitige Kantonszuweisungen zu vermeiden, hatte der Bundesrat beschlossen, seine Kapazitäten durch 3000 Plätze in Containerdörfern zu erhöhen. Das Parlament lehnte den Kreditantrag jedoch Mitte Juni ab. Deshalb entschied der Sonderstab Asyl (SONAS), Schritte zur rechtzeitigen Bereitstellung ausreichender Plätze für den Bund einzuleiten. Die Kantone prüften die vorübergehende Abgabe von Zivilschutzanlangen und die Armee evaluierte, welche Infrastruktur weiterhin oder neu nutzbar wäre.

Die regelmässige Erhebung zu freien Unterbringungsplätzen in den Kantonen zeigte, dass auch in vielen Kantonen eine angespannte bis brenzlige Situation herrschte sowohl betreffend Plätze als auch in Bezug aufs Personal; namentlich bei der Unterbringung unbegleiteter Minderjähriger (MNA) fehlten allenthalben die Ressourcen. Dank der gemeinsamen Anstrengung von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden konnten bis Ende Jahr genügend Plätze zur Verfügung gestellt und frühzeitige Zuweisungen vermieden werden. Damit künftig die Aufgabenteilung von Bund und Kantonen trotz angespannter Lage gewahrt werden kann, sind Massnahmen notwendig, um die Schwankungstauglichkeit des Systems zu gewährleisten.

Generalsekretärin Gaby Szöllösy im Gespräch mit Valérie Spagna, Leiterin der Unterkunft «Le Passage» in Genf, Foto: Heilsarmee
Generalsekretärin Gaby Szöllösy im Gespräch mit Valérie Spagna, Leiterin der Unterkunft «Le Passage» in Genf, Foto: Heilsarmee

Vorschlag einer 3. Nationalen Asylkonferenz

Der Vorstand SODK hat im September die Konzeptskizze zu einer 3. Nationalen Asylkonferenz genehmigt. Das Asyl- und Flüchtlingswesen bleibt – auch nach der Neustrukturierung seit Frühling 2019 – eine Verbundaufgabe aller drei Staatsebenen.

Die Bewältigung der Asyl-Situation ist eine Verbundaufgabe. Wir müssen gemeinsam über alle drei Staatsebenen hinweg kreativ an Lösungen arbeiten!
Christoph Amstad, Vizepräsident SODK

Bei dieser dritten Asylkonferenz sollen die wichtigen Akteure im System die Erfahrungen mit dem neuen Asylsystem reflektieren und wieder zu einem gemeinsamen Verständnis über die Zielsetzungen, Werte sowie über die Art der Zusammenarbeit über die drei Staatsebenen hinweg gelangen. Es geht also nicht darum, eine Asylgesetzrevision anzustossen, sondern sich die unterschiedlichen Aufgaben und Verantwortlichkeiten in der Verbundaufgabe Asyl vor Augen zu führen und das Commitment zum System zu erneuern.

Weitere Themen

  • Revision Eckwerte Notfallplanung
  • Status S: Evaluationsgruppe und Konzept Aufhebung
  • Vorbereitung auf Kostendeckungsgradanalyse der Globalpauschalen
  • Start MNA-Praxishilfen sowie Leitfaden zur integrationsorientierten Unterbringung und Betreuung in kantonalen Kollektivstrukturen
  • Operativer Austausch SEM und Tagung Asyl- und Flüchtlingskoordinator:innen

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