Die IVSE nähert sich neuen Realitäten an

Vor über zwanzig Jahren wurde die IVSE verabschiedet. Sie funktioniert auch heute noch nach der gleichen Logik wie damals, obwohl die Bedürfnisse und die Theorien sich in der Zwischenzeit gewandelt haben. 2023 hat die SODK verschiedene Überlegungen angestossen, die längerfristig eine Weiterentwicklung der Finanzierung von interkantonalen Aufenthalten bewirken könnten.

Didier Leyvraz
Didier Leyvraz Juristischer Adjunkt

Zum allerersten Mal ist der IVSE im Jahresbericht der SODK ein eigener Artikel gewidmet. Grund genug, kurz in Erinnerung zu rufen, was die IVSE eigentlich ist und welche Bedeutung ihr zukommt. Die Interkantonale Vereinbarung für Soziale Einrichtungen bezweckt, «die Aufnahme von Personen mit besonderen Betreuungs- und Förderungsbedürfnissen in geeigneten Einrichtungen ausserhalb ihres Wohnkantons ohne Erschwernisse zu ermöglichen». Sie regelt insbesondere die Frage der Finanzierung interkantonaler Aufenthalte und gibt den Einrichtungen gewisse Regeln vor, namentlich in qualitativer Hinsicht.

Arbeitsstätte im Werkheim Uster, Foto: Martina Meier
Arbeitsstätte im Werkheim Uster, Foto: Martina Meier

In den letzten Jahren ist die ambulante Begleitung als Ergänzung zum stationären Bereich immer wichtiger geworden. Über den Assistenzbeitrag der IV hinaus besteht derzeit allerdings kein Anspruch auf Finanzierung ambulanter Leistungen, die in einem anderen Kanton als dem Wohnkanton bezogen werden, und die IVSE, die ausschliesslich den stationären Bereich abdeckt, bietet hier keine Lösung. Eines der grösseren laufenden Projekte der Schweizerischen Konferenz der Verbindungsstellen IVSE (SKV IVSE) ist daher die Suche nach einer Lösung, um diese Lücke zu schliessen. 2023 wurde in den Gremien der IVSE der Inhalt einer wünschenswerten Regelung diskutiert und entwickelt. 2024 soll dieser Inhalt in Empfehlungen zuhanden der Kantone umgemünzt werden.

Eine weitere wichtige «Baustelle» der IVSE hängt mit der Bevölkerungsalterung zusammen. Auch die Bewohnerinnen und Bewohner in sozialen Einrichtungen werden immer älter und damit nehmen die medizinischen Bedürfnisse zu. Dies führt zu einer Kostensteigerung, die das «traditionelle» Finanzierungssystem der IVSE angesichts der subsidiären Verpflichtung der Kantone, die Kosten für den Aufenthalt zu übernehmen, in Schwierigkeiten bringt. Die heutigen Lösungen der Kantone – partielle Übernahme über das KVG oder Einrichtungen aus dem Geltungsbereich der IVSE auszunehmen – könnten die Niederlassungsfreiheit der betroffenen Personen, aber auch die Finanzierung der anderen Einrichtungen negativ beeinflussen. Auf Anregung der Regionalkonferenz der Westschweiz und des Tessins hat die SKV IVSE daher 2023 die Lösungssuche initiiert, um zu verhindern, dass die IVSE mit der Zeit an Nutzen einbüsst.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Das Jahr 2023 hat gezeigt, dass die IVSE ein wichtiges Instrument ist und bleibt – gleichzeitig aber auch verdeutlicht, dass der Wandel ihres Umfelds nicht ignoriert werden darf.

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