SODK will das selbstbestimme Wohnen fördern
Das selbstbestimmte Wohnen von betagten Menschen und Menschen mit Behinderungen bleibt ein Schwerpunktthema der SODK. In ihrer Stellungnahme zur Vernehmlassung der Sozial- und Gesundheitskommission schlägt die SODK vor, bei den Ergänzungsleistungen eine neue Betreuungspauschale einzuführen.
Anfang Jahr verabschiedete der Vorstand eine Roadmap zum betreuten und begleiteten Wohnen und priorisierte darin die SODK-Massnahmen. Für 2023 liegt ein Fokus auf der Motion der Sozial- und Gesundheitskommission, welche den Ausbau der Ergänzungsleistungen fürs betreute Wohnen im Alter fordert. In ihrer Stellungnahme zur Vernehmlassung positionierte sich die SODK folgendermassen: Man soll sich an Leistungen orientieren und nicht bestimmte Angebote des betreuten Wohnens einseitig fördern.
Wir schlagen vor, dass ältere und behinderte Menschen eine Betreuungspauschale erhalten, damit sie sich spezifische Hilfeleistungen zu Hause leisten können.aus Stellungnahme SODK
Damit überlässt man den Betroffenen die Freiheit, jene Hilfsleistungen in Anspruch zu nehmen, die ihnen am meisten Nutzen stiften. Es bedarf aber weiterer Anstrengungen, um das selbstbestimmte Wohnen zu fördern.
Die Roadmap gibt für die Jahre 2023/2024 weitere prioritäre Massnahmen vor, welche unter eigener Ägide oder gemeinsam mit dem Bund weiterentwickelt werden sollen. So verabschiedete der Vorstand SODK im Herbst 2023 eine Position zur Angleichung der AHV-Hilfsmittel an diejenigen der IV. Für 2024 ist eine Position zum Leistungsausbau bei der Hilflosenentschädigung vorgesehen sowie Eckwerte für ein neues Assistenzmodell.
Der Vorstand genehmigt die 1. Etappe der SKOS-Richtlinienrevision
Daneben widmete sich die SODK gemeinsam mit der SKOS der Weiterentwicklung der Richtlinien: Bei den Revisionspunkten der ersten Etappe handelte es sich mehrheitlich um Korrekturen und Präzisierungen bestehender Richtlinien und Erläuterungen. Der Vorstand folgte dieser Einschätzung und genehmigte die unbestrittenen Anpassungen mittels eines vereinfachten Verfahrens, d.h. mit einem Verfahren ohne Vernehmlassung bei den SKOS-Mitgliedern. Die erste Etappe beinhaltet die vier Punkte Unterstützungseinheit, Elterliche Unterhaltspflichten, Haushaltsführung und Falschzahlungen. Die weiteren Etappen der Richtlinienrevision werden 2024/2025 im ordentlichen Verfahren durchgeführt und durch das Plenum SODK genehmigt.
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